Stormarner Landtagsabgeordnete protestieren gegen unzureichenden Lärmschutz

30.08.2019

Bund will nötigen Lärmschutz nach Fehmarnbeltquerung nur minimal unterstützen — Stormarner Landtagsabgeordnete protestieren

In der heutigen (29.8.) Landtagsdebatte zum Antrag „Übergesetzlicher Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger“, den die drei Fraktionen der Jamaika-Koalition gestellt hatten, setzte sich Lukas Kilian, Abgeordneter des Wahlkreises Stormarn-Süd und wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU in Kiel, für die Interessen des Kreises Stormarn ein, der vom Ausbau der Bahntrasse und dem wachsenden Güterverkehr besonders betroffen sein wird.

„Wir haben eine feste Zusage für den übergesetzlichen Lärmschutz vom Bund erhalten. Wir als Politiker in Schleswig-Holstein müssen nun ein deutliches Signal nach Berlin senden. Zuckerbrot und Peitsche ist nicht die Art und Weise, wie man mit einem Länderparlament umgeht. Die Zusagen des Bundes müssen eingehalten werden“, forderte Kilian.

In ihrem gemeinsamen Antrag hatten die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP kritisiert, dass der Bundesverkehrsminister empfohlen habe, bei der Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung nicht mehr als die gesetzlichen Mindestanforderungen für Lärmschutzmaßnahmen finanziell zu unterstützen — dieses entgegen früherer Zusagen des Bundes für einen übergesetzlichen Lärmschutz.

Lukas Kilian sprach mit seiner Kritik auch im Namen der Stormarner Fraktionskollegen. Tobias Koch (Stormarn-Mitte), CDU-Fraktionsvorsitzender im Landtag, sagte: „Es ist keine Frage, dass die Metropolregion auf der Achse Lübeck-Hamburg sehr von der Fehmarnbeltquerung profitieren wird.

Doch es sollte nicht so sein, dass der Kreis Stormarn übermäßig unter der zusätzlichen Verkehrsbelastung wird leiden müssen.“ Und Claus Christian Claussen (Stormarn-Nord) ergänzte: „Die negativen Auswirkungen des Ausbaus — wie etwa die Lärmbelästigung — müssen für alle Orte entlang der Strecke so gering wie möglich gehalten werden.“

Der Landtag appellierte an die schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten, sich im Bundestag und den dazugehörigen Gremien für die Umsetzung von übergesetzlichen Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen und die hierfür notwendige Finanzierung durch Haushaltsmittel sicherzustellen.

Übergesetzliche Lärmschutzmaßnahmen müssten ausreichend finanziert werden. Dies könnte beispielsweise durch nicht genutzte Investitionsmittel, die ursprünglich für den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals vorgesehen waren, geschehen.