Der ursprünglich mit 10 Millionen Euro ausgestattete Fonds für Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein wird um 5 Millionen Euro aufgestockt, so dass weitere Förderanträge im nächsten Jahr gestellt werden können. Darauf hat jetzt der Ahrensburger CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Koch hingewiesen. Koch ist zugleich Vorsitzender der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
„Der Fonds für Barrierefreiheit war eine Forderung der CDU aus Oppositionszeiten in den Jahren 2012 bis 2017. Im Koalitionsvertrag mit Grünen und FDP konnten wir ihn dann mit einem Volumen von 10 Millionen Euro für die Jahre 2018 bis 2022 festschreiben. Der Fonds wurde so gut angenommen, dass diese Mittel inzwischen aufgebraucht sind. Um so mehr freuen wir uns über die Aufstockung um 5 Millionen Euro für die nächsten Jahre“, so Koch.
Unter Barrierefreiheit sei dabei zu verstehen, dass geeignete Maßnahmen getroffen würden, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten zu ermöglichen. Barrierefreiheit sei Voraussetzung für ein inklusive Gesellschaft, die wiederum in Artikel 3 der UN-Behindertenrechts-konvention als Grundprinzip ausgewiesen sei.
„Die zusätzlichen 5 Millionen Euro stehen ganz im Zeichen der Schaffung von inklusiven Sozialräumen, also der Herstellung lebendiger, barrierefreier und kinderfreundlicher Stadt- bzw. Ortzentren. Für die Hälfte der Mittel ist zudem eine Kombination mit Mitteln der „Aktion Mensch“ möglich“, erläutert Koch.
Gemeinden, Ämter, Städte und Kreise, die sich zusammen mit einer gemeinnützigen Organisation um die Förderung bewerben würden, könnten dabei über die „Aktion Mensch“ bis zu 500.000,- Euro an Personal, Honorar- und Sachkosten erhalten, während von Seiten des Landes die bauliche Umsetzung ebenfalls mit bis zu 500.000,- Euro gefördert würde.
Aus dem Fonds für Barrierefreiheit seien bislang landesweit 155 Projekte mit einem Volumen von 9,7 Millionen Euro bezuschusst worden, darunter drei Projekte im Kreis Stormarn. Dabei handele es sich um die Förderung des Hoisbüttler Sportvereins für ein barrierefreies, inklusives Fitnessstudio, um die Förderung eines barrierefreien Zugangs zum Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn sowie um Förderung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde in Reinbek für die Aufstellung eines Tastmodells auf dem Reinbeker Friedhof.
„Mit dem Programm wollen wir Barrieren abbauen, damit jede und jeder in unserem Land gut leben kann. Mit 3 von 155 Projekten ist die Umsetzung im Kreis Stormarn sicherlich noch ausbaufähig. Es wäre toll, wenn die Aufstockung der Förderung deshalb zum Anlass für weitere Anträge aus dem Kreis Stormarn genommen wird“, hofft Tobias Koch.
Förderanträge sind jeweils bis zum 1. April eines Jahres unter https://schleswig-holstein.de/barrierefreiheit-antrag online zu stellen oder schriftlich an den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei, Referat Stk 26, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel zu richten.
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