CDU sieht Land und Kommunen weiterhin an einem Tisch

18.09.2019

Tobias Koch, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (18.09.2019) zum Stand der Verhandlungen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs:

„Ich bin optimistisch, dass im Rahmen weiterer Gespräche für alle auskömmliche Lösungen gefunden werden können und die Beteiligten ein gemeinsam getragenes Ergebnis finden. Ihre Kommunalfreundlichkeit hat diese Landesregierung schließlich bereits mit dem Kommunalpaket aus dem Jahr 2018 unter Beweis gestellt.“

Koch wies darauf hin, dass die jetzt anstehende bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzsausgleichs ausschließlich der Klage der Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Piraten in der letzten Legislaturperiode zu verdanken sei. Dagegen sei die damalige Klage dreier Kreise vom Verfassungsgericht weitgehend zurückgewiesen worden, so dass sich daraus nur in zwei Aspekten (Nivellierungssatz und Flächenfaktor) Anpassungsbedarf ergebe.

„Die Weiterentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs muss nach dem Urteil des Verfassungsgerichts bis zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Bis dahin ist noch ausreichend Zeit um die im gestrigen Auftaktgespräch deutlich gewordenen unterschiedlichen Vorstellungen in Einklang zu bringen“, so Koch.