Kommunaler Finanzausgleich muss geändert werden

01.02.2017
Pressemitteilung

Tobias Koch, Lukas Kilian und Christian Claussen zum Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs:

 

Der Ahrensburger CDU-Landtagsabgeordnete, Tobias Koch, und die CDU-Kandidaten für die Wahlkreis Stormarn-Nord, Christian Claussen aus Bargteheide, sowie Stormarn-Süd, Lukas Kilian aus Glinde, haben das Urteil des Landesverfassungsgericht zur Normenkontrollklage der Landtagsfraktionen von CDU, FDP und Piraten begrüßt:

"Mit dem Gerichtsurteil ist eines der zentralen Vorhaben der Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW als verfassungswidrig eingestuft worden. Der Versuch, die Finanzzuweisungen einfach zwischen den Kommunen umzuverteilen, ohne vorher den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, ist damit gescheitert", so der Ahrensburger CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Koch.

Der Kreis Stormarn sowie viele Städte und Gemeinden im Kreis Stormarn seien die Hauptleidtragenden dieser Vorgehensweise. Gemeinsam werden ihnen über 10 Millionen Euro jährlich entzogen.

Mit dem Urteil sei jetzt klar, dass gemäß Artikel 54 der Landesverfassung den Kommunen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen müssen, die ihnen neben den Pflichtaufgaben auch die Wahrnehmung eines Mindestmaßes an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ermögliche. Inwieweit diese Voraussetzungen überhaupt gegeben seien, habe die Landesregierung aber gar nicht geprüft.

"Die SPD Abgeordneten Habersaat und von Pein haben mit ihrer Zustimmung zum Finanzausgleichsgesetz nicht nur gegen die Interessen des Kreises Stormarn und der Gemeinden in ihren Wahlkreisen gehandelt, sondern sie haben wegen der unterlassenen Bedarfsermittlung auch gegen die Landesverfassung verstoßen", urteilt Lukas Kilian.

Mit der Vorgabe des Gerichts, die verfassungswidrige Rechtslage spätestens bis zum 31. Dezember 2020 zu beseitigen und durch eine Neuregelung zu ersetzen, lasse zwar auf eine Korrektur der von SPD, Grünen und SSW getroffenen Entscheidung hoffen. Nicht zu vergessen sei aber, dass das Gesetz bis dahin angewendet werde und dem Kreis Stormarn und seinen Kommunen dadurch im Zeitraum 2015 bis 2020 über 60 Millionen Euro entzogen würden.

"Von einer bedarfsgerechten Finanzausstattung der Kommunen profitieren alle Bürgerinnen und Bürger. Davon hängt nämlich ab, wie viel Geld eine Stadt oder Gemeinde zur Verfügung hat, um in die Sanierung von Schulgebäuden zu investieren, um Straßen zu reparieren und um bezahlbare Kinderbetreuung zu organisieren. Deshalb war es gut für Stormarn, dass die Oppositionsfraktionen  gegen das Gesetz geklagt haben und vor dem Landesverfassungsgericht erfolgreich waren", so Christian Claussen.

"Bezug nahmen Claussen, Koch und Kilian auch auf eine Presseerklärung des Landtagsabgeordneten Habersaat von dieser Woche. "Wer jetzt androht, dass eine Neuregelung des FAG für Stormarn schlechter ausfallen könnte, nimmt abermals seine Verantwortung als Landtagsabgeordneter nicht wahr! Die Bürger haben am 7. Mai die Wahl, ob sie sich bei Neuregelungen des Finanzausgleichsgesetzes wieder in die Hände der Stormarner SPD Abgeordneten legen wollen." so Claussen, Koch und Kilian abschließend.